Das Mindestalter für die Anmietung eines Motorisierten Fahrzeuges beträgt 21 Jahre ( Trike freie Vermietung 25 Jahre ). Der Fahrer muss die gültige Fahrerlaubnis zum führen des gewählten Motorisierten Fahrzeuges seit mindestens 2 Jahren besitzen.
Der Mieter hat das Fahrzeug oder Produkt sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand, Reifendruck sowie die korrekte Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Verwaltungsgelder, Bußgelder und Strafen, die auf seiner Benutzung des Fahrzeuges oder Produkts beruhen.
Dem Mieter ist insbesondere untersagt:
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug oder Produkt in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand sowie mit unbeschädigten Plombierungen diverser Bauteile, Schutzbekleidung ( Helme, Schwimmwesten usw. ). Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges oder Produkts dem Vermieter gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit, hinsichtlich Untergang (auch Abhandenkommen oder Beschlagnahmung des Fahrzeuges oder Produkts ) und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall oder Betriebsschäden, Schäden in Folge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeugs oder Produkt während der Mietzeit entstehen. Bei Schäden am Mietfahrzeug oder Mietprodukt haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und wirtschaftliche Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Der Mieter haftet darüber hinaus für zusätzlich ausgeliehenes Zubehör.Übermäßige Schäden an Reifen oder Felgen gehen zu lasten des Mieters.
Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.
Das Motorisierte Fahrzeug hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme beträgt 50 Mio. Euro für Drittschäden, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 8 Millionen Euro je geschädigte Person begrenzt ist.
Vom Mieter ist bei Übernahme des Motorisierten Fahrzeuges in bar oder per Kreditkarte eine Kaution in Höhe von 500€ HONDA Motorrad oder Quad CF. Die Selbstbeteiligung beträgt bei Motorrädern (Marke HONDA) oder Quads (Marke CF) 2.000€. 300€ für alle Roller 125ccm. Die Selbstbeteiligung aller 125ccm Roller beträgt 1.000€ und bei Trikes 3.000€ ist zu hinterlegen. Diese wird vollständig zurückgegeben, sobald das Motorisierte Mietfahrzeug unbeschädigt an den Vermieter zurückgegeben wird.
Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auch für Schäden haftet, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfe:
Das Motorisierte Fahrzeug wird vollgetankt, sauber, in einwandfreiem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug oder Produkt am Ende der Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort, Datum und Uhrzeit mit allen Papieren, Fahrzeugschlüsseln, Werkzeug und Zubehör in gleichem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust des Werkzeugs, der Fahrzeugschlüssel und/oder der Fahrzeugpapiere, ist dies mit vom Mieter zu ersetzen. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu zahlen.
Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als zwei Stunden überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist.
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Fahrzeug oder Produkt sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.
Der Fahrer wurde mehrfach bei der Einweisung auf das Trike darauf hingewiesen ,dass er nach JEDEM Kupplungs und Bremsvorgang die Füße wieder von den Pedalen nehmen muss.
Die Handbremse ist immer KOMPLETT zu lösen.
Sollte ein lautes Signal ertönen ( Überhitzung des Motors ) muss sofort rechts angehalten werden und der Motor abgestellt werden.
Der Vermieter ist bei jeglicher Art von Zwischenfällen unverzüglich zu benachrichtigen.
Sollten durch nicht Beachtung Schäden entstehen ,haftet der Kunde im vollen Umfang für Abschleppkosten + Reparaturkosten + Mietausfall.
Der Mieter verpflichtet sich pflegsam mit dem Fahrrad oder E-bike umzugehen und es in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder abzugeben. Desweiteren erhält der Mieter zu jedem Fahrrad ein Schloss um es beim Abstellen verschließen zu können. Bei Beschädigung des Fahrrades oder E-bikes sowie Zubehörs oder Anbauteilen haftet der Mieter in Höhe der Kosten für die Reparatur oder wieder Beschaffung. Bei Totalverlust ( Diebstahl, Unfall usw. ) des Fahrrades sind 250 zu bezahlen, beim E-bike 1.800 !!! Das Fahrrad oder E-bike ist am Rückgabetag zur angegebnen Uhrzeit zurück zu geben. Danach wird eine weitere Mietgebühr fällig, diese beträgt je angefangene Stunde beim Fahrrad 2,50 und beim E-bike 10 . DER MIETER VERPLICHTET SICH EINEN FAHRRADHELM ZU TRAGEN!!!!
Der Mieter verpflichtet sich pflegsam mit dem SUP/Kajak umzugehen und es in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder abzugeben. Bei Beschädigungen des Boards/Kajaks sowie des Zubehörs haftet der Mieter in Höhe der Kosten für die Reparatur oder wieder Beschaffung. Bei Totalverlust durch Diebstahl, Untergang oder Beschädigung sind 600 zu bezahlen. Das SUP/Kajak sowie Zubehör sind am Rückgabetag zur angegebenen Uhrzeit zurück zu geben. Danach wird eine weitere Mietgebühr fällig, diese beträgt je angefangene Stunde 15 . DER MIETER VERPLICHTET SICH EINE SCHWIMMWESTE ZU TRAGEN!!!!!!!